Bedingungen der Dienstleistung

Datum des Inkrafttretens November 16, 2023

Bedingungen der Dienstleistung

WICHTIG: Lesen Sie diese Nutzungsbedingungen (diese "Vereinbarung") sorgfältig durch, bevor Sie den Dienst (wie unten definiert) nutzen.

Diese Vereinbarung schafft eine verbindliche rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("Kunde") und Jambo Corp ("Jambo", und zusammen mit dem Kunden, jeweils eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien").

DURCH DIE NUTZUNG DES DIENSTES ERKLÄRT SICH DER KUNDE UNBEDINGT MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EIN. WENN DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DEN DIENST NICHT NUTZEN. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, dafür zu sorgen, dass jeder, der den Dienst unter Verwendung seines Passworts oder seiner Anmeldeinformationen nutzt, sich an diese Vereinbarung hält.

WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUPPE ABSCHLIESSEN, ERKLÄREN SIE, dass Sie befugt sind, eine solche Rechtsperson an diese Vereinbarung zu binden, IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DIE BEZEICHNUNG "KUNDE" AUF DIESE Rechtsperson. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER MIT DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DÜRFEN DEN DIENST NICHT NUTZEN.

Durch die Annahme dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung gebunden zu sein.

Jambo kann diese Vereinbarung oder die Datenschutzrichtlinie jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden aktualisieren, und der Kunde sollte diese Vereinbarung und die Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit durch Zugriff auf den Dienst überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden gilt als unwiderrufliche Zustimmung zu solchen Änderungen. Bevor der Kunde fortfährt, sollte er eine lokale Kopie dieser Vereinbarung für seine Unterlagen ausdrucken oder speichern.

1. Begriffsbestimmungen

Die in diesem Abkommen verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt:

  1. "Verbundene Unternehmen" einer Partei sind Unternehmen oder andere juristische Personen, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. In diesem Zusammenhang "kontrolliert" eine Partei ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, wenn sie oder eine Kombination aus ihr und/oder ihren verbundenen Unternehmen mehr als fünfzig Prozent (50%) der Stimmrechte für den Vorstand oder andere Kontrollmechanismen für dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person besitzt;

  2. "Anonymisierte und aggregierte Daten" sind Daten, einschließlich Kundendaten, die von Informationen, die den Kunden identifizieren könnten, befreit wurden oder persönliche Informationen enthalten, und die manipuliert und mit anderen Daten kombiniert wurden, um allgemeine anonyme Informationen zu liefern, die nicht zur Identifizierung des Kunden oder einer anderen Person verwendet oder zurückentwickelt werden können;

  3. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die von einer der Parteien ("offenlegende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") offengelegt werden und die nicht öffentlich zugänglich sind und die als "vertraulich" oder "geschützt" gekennzeichnet sind oder von denen die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie von der offenlegenden Partei als solche angesehen werden, einschließlich mündlicher Informationen. Alle Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden. Das gesamte Eigentum von Jambo ist vertrauliche Information von Jambo;

  4. "Kundenspezifische Dienstleistungen" sind alle von Jambo zu erbringenden professionellen Dienstleistungen, die in einem SOW beschrieben sind, einschließlich Implementierung, Anpassung, Systemintegration und API-Entwicklung sowie andere von Jambo bereitgestellte professionelle Dienstleistungen;

  5. "Kundendaten" sind die Daten, Informationen, Aufzeichnungen und Dateien, die der Kunde (oder ein beliebiger Nutzer) in das Angebot lädt, überträgt oder eingibt, einschließlich der Daten, die das Angebot so konfiguriert ist, dass es sie von den Diensten oder Systemen des Kunden erhält;

  6. "Dokumentation" bezeichnet die von Jambo bereitgestellten endgültigen Benutzerhandbücher, Handbücher, Online-Materialien, Spezifikationen oder Formulare, die die Merkmale, die Funktionalität oder den Betrieb des Angebots beschreiben;

  7. "Gebühren" hat die in Abschnitt 5(a) festgelegte Bedeutung;

  8. "Geistiges Eigentum" bedeutet (i) alle Rechte, die sich aus (1) dem Patentrecht, (2) dem Urheberrecht, (3) dem Markenrecht, (4) dem Geschmacksmusterrecht oder dem Gesetz über gewerbliche Muster und Modelle oder (5) aus anderen gesetzlichen Bestimmungen oder dem Gewohnheitsrecht ergeben, die auf die vorgenannten Rechte anwendbar sind, einschließlich des Rechts der Geschäftsaufmachung und des Geschäftsgeheimnisses, die ein Recht an Ideen, Formeln, Algorithmen, Konzepten, Erfindungen oder Know-how im Allgemeinen oder an der Äußerung oder Nutzung solcher Ideen, Formeln, Algorithmen, Konzepte, Erfindungen oder des Know-hows begründen können; und (ii) alle Anträge, Registrierungen, Lizenzen, Unterlizenzen, Konzessionen, Vereinbarungen oder sonstigen Belege für ein Recht an einem der vorgenannten Gegenstände;

  9. "Angebot" bezeichnet insgesamt den Dienst und die Plattform;

  10. "Bestellformular" bezeichnet insgesamt die Online- oder schriftlichen Bestelldokumente, die das Erstabonnement des Dienstes darstellen, sowie alle späteren Änderungen der Abonnementdienste des Dienstes, die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden;

  11. "Persönliche Daten" sind Informationen über oder in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare Person, die unter die Datenschutzgesetze fallen;

  12. "Plattform" bezeichnet die Technologie, einschließlich Websites, Hardware, Software und Systeme, die von Jambo für die Bereitstellung des Dienstes verwendet wird;

  13. "Datenschutzgesetze" bedeutet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, die die Sammlung, Verwendung und Offenlegung von persönlichen Daten in den Ländern regeln, in denen der Kunde den Dienst abonniert hat, einschließlich des Personal Information and Protection of Electronic Documents Act (Kanada) und gleichwertiger Gesetze auf Provinz-, Landes-, Bundes- und internationaler Ebene;

  14. "Dienst" bezeichnet die Online-Dienste von Jambo, die dem Kunden über die Plattform zur Verfügung gestellt werden, wie sie von Jambo von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden und wie im Bestellformular angegeben;

  15. "Jambo-Eigentum" bezeichnet das Angebot und alles andere geistige Eigentum, das von Jambo gemäß diesem Vertrag geschaffen, verwendet oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, sowie alle Änderungen oder Ableitungen davon oder Verbesserungen daran;

  16. "SOW" hat die in Abschnitt 2(b) festgelegte Bedeutung;

  17. "Unterauftragnehmer" hat die in Abschnitt 2(i) festgelegte Bedeutung;

  18. "Abonnementgebühr" bezeichnet die vom Kunden an Jambo zu zahlenden Abonnementgebühren für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, wie im Bestellformular angegeben;

  19. "Laufzeit" hat die in Abschnitt 6(a) festgelegte Bedeutung; und

  20. "Nutzer" hat die in Abschnitt 4(a) festgelegte Bedeutung.

2. Abonnement für Service

  1. Dienstleistung. Der Kunde kann ein Abonnement des Dienstes bestellen, indem er Bestellungen auf einem Bestellformular aufgibt. Unter der Bedingung, dass der Kunde: (i) die Bedingungen dieses Vertrags einhält, einschließlich der Zahlung des Abonnementpreises; (ii) mit den angemessenen Anfragen von Jambo kooperiert; (iii) Jambo Zugang zu den internen Systemen des Kunden und allen erforderlichen Systemen Dritter gewährt (und alle erforderlichen Angaben zu Dritten macht und alle erforderlichen Zustimmungen Dritter in Bezug auf einen solchen Zugang einholt), von denen der Kunde möchte, dass die Plattform Daten erhält, stellt Jambo dem Kunden den Dienst zu den in diesem Vertrag und jedem anwendbaren Bestellformular festgelegten Bedingungen zur Verfügung.   
  2. Kundenspezifische Dienste. Das Abonnement des Kunden für die Dienste umfasst keine kundenspezifischen Dienste. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit kundenspezifische Dienste im Rahmen dieses Vertrags bestellen, indem er eine schriftliche Leistungsbeschreibung zwischen den Parteien (ein "SOW") abschließt, in der unter anderem die Beschreibung der kundenspezifischen Dienste und die für die kundenspezifischen Dienste geltenden Gebühren, Zahlungsbedingungen, Leistungsstandards und der Zeitplan für die Lieferung festgelegt sind. Nach der Unterzeichnung durch jede Partei wird ein SOW durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung haben Vorrang vor den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. 
  3. Unterstützungsdienste und Verfügbarkeit. Während der Laufzeit wird Jambo die in Anhang A beschriebenen Supportleistungen erbringen und die Verfügbarkeit des Angebots aufrechterhalten. 
  4. Aktualisierungen und Wartung. Jambo kann jeden Aspekt des Angebots jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, jedoch unter der Voraussetzung, dass eine solche Aktualisierung nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktionalität oder Betriebsfähigkeit des Angebots führt. Jambo kann ohne Vorankündigung Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten und Upgrades des Angebots einplanen, wird sich jedoch in angemessener Weise bemühen, diese im Voraus anzukündigen, soweit dies möglich ist. 
  5. Datenschutzrichtlinie. Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, werden diese ausschließlich für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie verwendet, erfasst, gespeichert und offengelegt. 
  6. Datensicherheit. Jambo wird während der gesamten Laufzeit die in Anhang B (der "Datensicherheitsplan") aufgeführten Datensicherheitsstandards einhalten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Jambo keine Kontrolle über Inhalte ausübt, die über das Internet übertragen werden, oder über die Internetverbindung zum Angebot. Der Kunde erkennt an, dass das Internet von Natur aus mit Risiken behaftet ist und dass Jambo die Verantwortung für die Sicherheit der Kundendaten nur in dem Umfang übernimmt, der in der Datensicherheitsliste angegeben ist. 
  7. Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung des Zugangs. Zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Jambo im Rahmen dieses Vertrags zustehen, kann Jambo (nach eigenem Ermessen) den Zugriff des Kunden auf das Angebot oder die Nutzung des Angebots oder eines Teils davon ohne Vorankündigung aussetzen, kündigen oder einschränken, um: (i) Schäden oder Beeinträchtigungen der Integrität des Angebots, der Kundendaten oder der Systeme des Kunden zu verhindern; (ii) die übermäßige Nutzung des Angebots durch den Kunden und seine Benutzer einzuschränken; (iii) einem Gesetz, einer Verordnung, einem Gerichtsbeschluss oder einer anderen auf Jambo anwendbaren behördlichen Aufforderung oder Anordnung nachzukommen; oder (iv) Jambo anderweitig vor einer Schädigung seines Rufs oder Geschäfts zu schützen. Jambo wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über eine Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung so schnell wie möglich zu informieren. Im Falle einer Einschränkung oder Aussetzung wird Jambo den Zugang des Kunden zum Angebot wiederherstellen, sobald Jambo feststellt, dass das Problem gelöst ist. Nichts in diesem Vertrag schränkt das Recht von Jambo ein, Maßnahmen zu ergreifen oder Rechtsmittel geltend zu machen, oder stellt einen Verzicht auf die Rechte von Jambo in Bezug auf eine der vorgenannten Aktivitäten dar. Jambo ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die dem Kunden infolge einer Einschränkung, Beendigung oder Aussetzung des Angebots gemäß diesem Abschnitt 2(g) entstehen. 
  8. Primäre Ansprechpartner. Jede Vertragspartei ernennt einen ihrer Mitarbeiter zum Hauptansprechpartner für die betreffende Vertragspartei (jeweils ein "Hauptansprechpartner") und teilt der anderen Vertragspartei den Namen und die Kontaktdaten ihres Hauptansprechpartners unverzüglich nach dem Inkrafttreten schriftlich mit. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass alle Anweisungen, die sie in Bezug auf die in diesem Abkommen vorgesehenen Angelegenheiten erteilt, von ihrem primären Ansprechpartner an den primären Ansprechpartner der anderen Vertragspartei weitergeleitet werden. Eine Vertragspartei kann ihren Hauptansprechpartner jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei ändern. 
  9. Unterauftragnehmer. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Jambo von Zeit zu Zeit die Dienste unabhängiger Berater ("Unterauftragnehmer") in Anspruch nehmen kann, um das Angebot bereitzustellen oder Jambo bei der Bereitstellung zu unterstützen. Alle Subunternehmer, die Jambo zur Bereitstellung des Angebots einsetzt, unterstehen weiterhin der Leitung und Kontrolle von Jambo, und Jambo haftet in vollem Umfang und persönlich für alle Handlungen oder Unterlassungen der Subunternehmer. 

3. Geistiges Eigentum

  1. Eigentum an Kundendaten. Jambo erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde im Verhältnis zwischen dem Kunden und Jambo der Eigentümer der Kundendaten ist und die ausschließlichen Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten jetzt und in Zukunft auf weltweiter Basis besitzt, und dass diese Informationen außerdem als vertrauliche Informationen des Kunden geschützt sind. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt der Kunde Jambo eine nicht-exklusive, gebührenfreie, voll bezahlte, weltweite Lizenz zum Kopieren, Reproduzieren, Modifizieren, Entwickeln, Zugreifen, Sammeln, Speichern und Verwenden der Kundendaten: (i) während der Laufzeit, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden das Angebot zur Verfügung zu stellen; und (ii) auf unbegrenzte Zeit, um anonymisierte und aggregierte Daten zu generieren und diese anonymisierten und aggregierten Daten ausschließlich für die internen Geschäftszwecke der Entwicklung und Verbesserung der bestehenden und zukünftigen Produkte und Dienstleistungen von Jambo zu verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass die Verwendung von Kundendaten durch Jambo in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags nicht die Rechte Dritter verletzt. 
  2. Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Custom Services. Sofern zwischen den Parteien in einem SOW nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechte, Titel und Interessen an den kundenspezifischen Dienstleistungen und allen Arbeitsprodukten und Ergebnissen, die sich aus den kundenspezifischen Dienstleistungen ergeben, einschließlich und ohne Einschränkung aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran, zwischen den Parteien das alleinige und exklusive Eigentum von Jambo. 
  3. Freiheit zur Nutzung von Ideen. Zur Klarstellung: Die Ideen, Methoden, Konzepte, das Know-how, die Strukturen, Techniken, Erfindungen, Entwicklungen, Prozesse, Entdeckungen, Verbesserungen und sonstigen Informationen und Materialien, die im Rahmen dieses Vertrags von Jambo und/oder Jambo-Personal oder Subunternehmern in Bezug auf die Bereitstellung des Angebots oder des geistigen Eigentums von Jambo entwickelt werden, können von Jambo uneingeschränkt genutzt werden, auch von oder für seine Kunden. 
  4. Beibehaltung der Rechte. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt: (i) behält Jambo alle Rechte, Titel und Interessen an dem Jambo-Eigentum; und (ii) der Kunde erkennt an, dass nichts in diesem Vertrag eine Abtretung oder Übertragung des Jambo-Eigentums an den Kunden darstellt. 

4. Verantwortlichkeiten und Beschränkungen des Kunden

  1. Benutzer-ID. Auf Anfrage des Kunden, aber vorbehaltlich aller Einschränkungen, die mit dem Abonnementkonto des Kunden verbunden sind, stellt Jambo dem Kunden eine Benutzeridentifikation und ein Passwort ("Benutzer-ID") für jede Person aus, die ein autorisierter Benutzer ist, den der Kunde zur Nutzung des Angebots autorisiert hat (jeder ein "Benutzer"). Die Benutzer können nur mit ihrer spezifischen Benutzer-ID auf das Angebot zugreifen und es nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer-IDs nicht an andere Personen weitergegeben werden und dass die Benutzer die Vertraulichkeit ihrer Benutzer-ID wahren. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter den mit den Benutzern verbundenen Benutzer-IDs stattfinden. Der Kunde wird Jambo unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung des Angebots informieren. Jambo kann jederzeit verlangen, dass eine Benutzer-ID ersetzt wird. 
  2. Verantwortlichkeiten und Beschränkungen des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er es nicht zulässt, dass eine Person:
    1. das Angebot anders als in dieser Vereinbarung erlaubt zu nutzen; 
    2. das Angebot unter Verletzung von Gesetzen, Vorschriften oder Regeln zu nutzen; 
    3. das Angebot oder Teile davon zu kopieren, zu übersetzen, ein abgeleitetes Werk zu erstellen, zurückzuentwickeln, zurückzuassemblieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu modifizieren oder anzupassen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode des Angebots zu ermitteln; 
    4. das Angebot zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, auf Zeit zu teilen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, außer den Nutzern, oder das Angebot anders zu nutzen, als es in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist; 
    5. das Angebot zu nutzen, um Daten hochzuladen, zu sammeln, zu übertragen, zu speichern, zu verwenden oder zu verarbeiten, oder Jambo zu bitten, von Dritten Daten zu erhalten: (A) für die der Kunde nicht das Recht hat, sie zu kopieren, zu übertragen, zu verbreiten und anzuzeigen (einschließlich Kundendaten, die die Vertraulichkeits- oder Treuhandverpflichtungen, die der Kunde in Bezug auf die Kundendaten hat, verletzen würden); (B) für die der Kunde nicht die Zustimmung oder Erlaubnis des Eigentümers der darin enthaltenen persönlichen Daten hat; (C) die gegen geistiges Eigentum oder andere Eigentumsrechte Dritter verstoßen, diese unterschlagen oder anderweitig verletzen; (D) die unerlaubt, verleumderisch, obszön oder anstößig sind; oder (E) die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder zu einem Verhalten ermutigen, das eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen würde; 
    6. das Angebot zu nutzen, um Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, beschädigte Dateien oder andere Computerprogrammierungsroutinen zu versenden, zu speichern, zu veröffentlichen, zu posten, hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, die darauf abzielen, Systeme, Daten, persönliche Informationen oder das Eigentum anderer zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen; 
    7. das Angebot in einer Weise zu nutzen, die die Integrität oder Leistung des Angebots beeinträchtigt oder stört; 
    8. der Versuch, sich unbefugten Zugang zu dem Angebot oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen; 
    9. die Sicherheit des Angebots in irgendeiner Weise zu untersuchen, zu scannen oder zu versuchen, in sie einzudringen oder sie zu ermitteln; 
    10. Data-Mining, Roboter oder ähnliche Methoden der Datenerfassung oder -extraktion zu verwenden; oder 
    11. das Angebot zu Zwecken der Wettbewerbsanalyse des Angebots, der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung oder zu anderen Zwecken, die für Jambo von Nachteil sind, zu nutzen oder darauf zuzugreifen. 
  3. Kunde Daten. Zwischen Jambo und dem Kunde, Kunde ist allein verantwortlich für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Kunden Daten. 
  4. Sicherheitsvorfall in der Kundeninfrastruktur. Der Kunde wird Jambo unverzüglich über jeden Sicherheitsvorfall innerhalb seiner Computerinfrastruktur informieren, der die Sicherheit des Angebots beeinträchtigen könnte.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Gebühren. Der Kunde zahlt an Jambo die Abonnementgebühr und alle Gebühren für benutzerdefinierte Dienste, wie in einer SOW festgelegt (zusammen die "Gebühren"), gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. 
  2. Rechnungsstellung. Sofern die Parteien im Bestellformular nichts anderes vereinbart haben, wird die Abonnementgebühr auf jährlicher Basis im Voraus in Rechnung gestellt. Gebühren für benutzerdefinierte Dienste werden wie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegt in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Wenn der Kunde in gutem Glauben davon ausgeht, dass Jambo dem Kunden eine falsche Rechnung gestellt hat, muss der Kunde Jambo spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich darüber informieren. Die Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammen, um alle vom Kunden vorgebrachten Bedenken bezüglich der Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung von Jambo durch den Kunden zu klären. Jambo behält sich das Recht vor, auf Rechnungsbeträge, die länger als 30 Tage nach Erhalt der Rechnung unbezahlt geblieben sind, Zinsen in Höhe des jeweils niedrigeren Satzes von (i) 2 % monatlich (24 % jährlich) oder (ii) des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags zu berechnen, mit Ausnahme unbezahlter strittiger Beträge. 
  3. Steuern. Die Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlicher staatlicher Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend "Steuern"). Der Kunde ist für die Selbstveranlagung und die Selbstabgabe aller Steuern im Zusammenhang mit diesem Vertrag an die zuständige Einzugsstelle oder Partei verantwortlich. Für den Fall, dass Jambo im Namen des Kunden Steuern zahlt, erstattet der Kunde Jambo die Zahlung aller Steuern, Gebühren oder Veranlagungen, die von einer staatlichen Behörde für die im Rahmen dieses Vertrags für den Kunden erbrachten Dienstleistungen erhoben werden (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Jambo basieren). 

6. Garantien

  1. Jambo-Garantien. Jambo erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber Kunde das:
    1. das Angebot im Wesentlichen so funktioniert, wie es in den technischen Spezifikationen in der Dokumentation beschrieben ist, und die einzige Abhilfemaßnahme für einen solchen Fehler darin besteht, dass Jambo angemessene Anstrengungen unternimmt, damit das Angebot in Übereinstimmung mit der Dokumentation und gemäß den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Standard-Support- und Wartungsrichtlinien von Jambo funktioniert; und 
    2. er die kundenspezifischen Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen wird. 
  2. Kunde Garantien. Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber Jambo, dass Kunde bei der Nutzung des Angebots alle Datenschutzgesetze einhalten wird, einschließlich und ohne Einschränkung Kundedie Bereitstellung, Offenlegung, Verwendung, Aufbewahrung und Vernichtung von persönlichen Informationen. 
  3. SOFERN IN DIESEM ABSCHNITT NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES BESTIMMT IST 6: (I) DAS ANGEBOT WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT; (II) JEDE PARTEI LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, NEBENVERTRAGLICHEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN AB, OB SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER SICHERHEIT, DER ZUVERLÄSSIGKEIT, DER VOLLSTÄNDIGKEIT, DER GENAUIGKEIT, DER QUALITÄT, DER INTEGRATION ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; UND (III) JAMBO GARANTIERT NICHT, DASS DAS ANGEBOT OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT, UND JAMBO LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DATEN ODER INFORMATIONEN KUNDEN IN VERBINDUNG MIT KUNDENNUTZUNG DES ANGEBOTS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, KORREKT SIND ODER DASS DER KUNDE SICH AUF SIE VERLASSEN KANN ODER SOLLTE. KUNDE ZU WELCHEM ZWECK AUCH IMMER. 

7. Laufzeit und Beendigung

  1. Begriff. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung und Kundenfür das Abonnement des Dienstes ist wie im Bestellformular festgelegt (die "Anfängliche Laufzeit"), und verlängert sich automatisch um jeweils einjährige verlängert (jeweils eine "Verlängerungszeitraum"), es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen Vertragspartei schriftlich mindestens 30 Tage vor dem oder Verlängerungszeit schriftlich mitteilt, dass sie diese Vereinbarung und das Abonnement des Dienstes zum Ende der jeweiligen Erst- oder Verlängerungszeit kündigen möchte. Zusätzlich zu allen anderen Bedingungen dieser Vereinbarung, die diekann Jambo die Abonnementgebühr für Verlängerungszeiträume (1) um bis zu 5%durch mitteilen. Kunde 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit über eine solche Erhöhung informiert, oder (2) um einenjeden anderen Betrag, indem der Kunde Kunde mit einer Mitteilung über eine solche Erhöhung mindestens 60 Tage vor Ablauf der dann gültigen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit mitteilt. 
  2. Terminierung. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsmittel kann jede Vertragspartei dieses Abkommen kündigen:  
    1. wenn die andere Vertragspartei gegen dieses Abkommen wesentlich verstößt und dieser Verstoß nicht geheilt wird 30 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Verstoß; oder 
    2. unverzüglich durch Mitteilung an die andere Partei, wenn (1) die andere Partei für insolvent erklärt wirdoder Konkurs erklärt wird, (2) bei einem Gericht ein Antrag auf Erklärung des Konkurses der anderen Partei oder auf Reorganisation nach dem Konkursrecht oder einem ähnlichen Gesetz gestellt wird und dieser Antrag nicht in einer Sitzung abgewiesen wird.oder einem ähnlichen Gesetz gestellt wird und dieser Antrag nicht innerhalb von 60 abgewiesen wird, oder (3) ein Konkursverwalter oder ein Konkursverwalter oder eine ähnlichentität für die andere Partei andere Partei. 
  3. Beendigung von SOWs. Jede SOW endet unmittelbar mit der Kündigung oder dem Auslaufen dieser Vereinbarung. 

8. Wirkung der Beendigung

  1. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung stellt der Kunde unverzüglich jegliche Nutzung des Angebots ein, alle hierin gewährten Rechte fallen an die gewährende Partei zurück und alle Lizenzen erlöschen. Dieser Abschnitt 8(a) gilt vorbehaltlich aller Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern. 
  2. Die Abschnitte 3, 5, 6 und 8 bis 12 gelten auch nach der Kündigung oder dem Auslaufen dieses Abkommens. 
  3. Bei Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung werden die Kundendaten dauerhaft aus dem Angebot entfernt. Kundendaten, die sich in Sicherungskopien befinden, werden dauerhaft entfernt, wenn die Sicherungskopien gemäß den Sicherungsbedingungen im Vertrag ablaufen. Vor der endgültigen Beendigung oder dem Auslaufen dieser Vereinbarung kann der Kunde die bestehenden Export- oder Berichtsfunktionen des Angebots nutzen, um die Kundendaten vor der Entfernung herunterzuladen.

9. Haftungsbeschränkungen

  1. Beschränkung der Haftung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON JAMBO FÜR ALLE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR DEM TAG, AN DEM DER KLAGEGRUND ERSTMALS AUFTRAT, AN JAMBO GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. ZUR SICHERHEIT ERHÖHT DAS BESTEHEN EINES ODER MEHRERER ANSPRÜCHE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DIESEN HAFTUNGSHÖCHSTBETRAG NICHT. IN KEINEM FALL HAFTET JAMBO GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR (I) BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, (II) ENTGANGENE EINSPARUNGEN, GEWINN, DATEN, NUTZUNG ODER FIRMENWERT, (III) GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, SELBST WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN, ODER (IV) PERSONEN- ODER EIGENTUMSSCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND, UNABHÄNGIG VON DER KLAGEURSACHE ODER DER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, GRUNDLEGENDER VERLETZUNG, VERLETZUNG EINER GRUNDLEGENDEN BESTIMMUNG) ODER ANDERWEITIG. IN KEINEM FALL HAFTET JAMBO FÜR DIE BESCHAFFUNG ODER KOSTEN VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN. 
  2. Kein Schwurgerichtsprozess. DER KUNDE VERZICHTET UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS AUF JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN BEZUG AUF ALLE GERICHTSVERFAHREN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN. 
  3. Keine Teilnahme an einer Sammelklage. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ER IN BEZUG AUF ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHEN, AUF SEIN RECHT VERZICHTET, ALS MITGLIED EINER KLÄGERGRUPPE AN EINEM PROZESS TEILZUNEHMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SAMMELKLAGEN, DIE EINE SOLCHE STREITIGKEIT BETREFFEN. 

10. Entschädigungen

  1. Entschädigung durch Jambo. Jambo verteidigt, entschädigt und hält den Kunden schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen oder Handlungen Dritter ("Ansprüche") und hält den Kunden schadlos gegenüber allen Kosten, Ausgaben und daraus resultierenden Schadensersatzforderungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus der Behauptung ergeben, dass der bereitgestellte Dienst geistiges Eigentum eines Dritten in Kanada oder den Vereinigten Staaten verletzt. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Jambo gegenüber dem Kunden nicht für Verletzungsklagen, die sich aus einer Verletzung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden oder aus der Nutzung des Dienstes durch den Kunden ergeben, (i) nachdem dieser durch den Kunden oder einen Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Jambo geändert wurde, oder (ii) in Kombination mit anderen Diensten, Geräten, Software oder Verfahren, die nicht von Jambo bereitgestellt wurden. Sollte Jambo der Ansicht sein, dass der Dienst eine Verletzung darstellt, hat Jambo die Möglichkeit: (1) den Dienst so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass er keine Verletzung darstellt, vorausgesetzt, dass eine solche Modifikation oder ein solcher Ersatz im Wesentlichen ähnliche Merkmale und Funktionen enthält; (2) dem Kunden das Recht zu verschaffen, den Dienst weiterhin zu nutzen; oder (3) wenn sowohl (1) als auch (2) nicht vernünftigerweise durchführbar sind, diesen Vertrag zu kündigen und dem Kunden den anteiligen Betrag des Abonnementpreises zu erstatten, der an Jambo für den Dienst gezahlt wurde, der nach dem Datum der Kündigung nicht von Jambo bereitgestellt wurde. 
  2. Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Jambo von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten und Jambo von allen Kosten, Ausgaben und daraus resultierenden Schadensersatzforderungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, soweit diese auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) der Nutzung des Angebots durch den Kunden (einschließlich der Ansprüche eines Kunden oder Geschäftspartners des Kunden); (ii) der Verletzung von Verpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden im Rahmen dieses Vertrags; oder (iii) der Behauptung, dass die Kundendaten oder die Nutzung der Kundendaten durch Jambo gemäß diesem Vertrag geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzen oder einem Dritten anderweitig Schaden zufügen. 
  3. Bedingungen. Jede Partei, die gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 10 entschädigt werden möchte (eine "entschädigte Partei"), muss (i) die andere Partei (die "entschädigende Partei") unverzüglich über einen Anspruch informieren und (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch übertragen. Unterlässt es eine entschädigte Partei jedoch, die entschädigende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, so ist die entschädigende Partei nur dann von ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10 befreit, wenn und soweit ihre Fähigkeit, den Anspruch abzuwehren, durch dieses Versäumnis wesentlich beeinträchtigt wird. Die entschädigende Partei kann einen Anspruch nur dann ohne vorherige Zustimmung der entschädigten Partei vergleichen oder einen Vergleich schließen, wenn (A) ein solcher Vergleich keine Feststellung oder kein Eingeständnis eines Verstoßes einer entschädigten Partei gegen eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten beinhaltet, (B) ein solcher Vergleich keine Auswirkungen auf andere Ansprüche hat, die gegen eine entschädigte Partei geltend gemacht werden können, oder auf die Verteidigung, die eine entschädigte Partei in einem solchen Anspruch geltend machen kann, und (C) die einzige Entschädigung, die in Verbindung mit einem solchen Vergleich gewährt wird, ein Schadenersatz ist, der von der entschädigenden Partei in voller Höhe gezahlt wird. Wenn die freistellende Partei die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch übernimmt, wird die freigestellte Partei mit der freistellenden Partei bei der Verteidigung zusammenarbeiten, wobei die Kosten der freistellenden Partei übernommen werden. 

11. Vertraulichkeit

  1. Verpflichtung. Die empfangende Partei verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln, (ii) den Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragten zu beschränken, die davon Kenntnis haben müssen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen, und (iii) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu keinem anderen Zweck zu verwenden, als dem hierin ausdrücklich erlaubten. Ungeachtet des Vorstehenden verstößt die empfangende Partei nicht gegen diesen Abschnitt 11(a), wenn die Offenlegung auf eine gültige gerichtliche Anordnung oder auf den Rat eines externen Rechtsbeistands hin erfolgt, wonach die Offenlegung von ihr vorgenommen werden muss, damit sie nicht gegen ein Gesetz oder eine Auflage eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle verstößt, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich von einer solchen Offenlegung, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine vertrauliche Behandlung der vertraulichen Informationen zu beantragen. 
  2. Ausnahmen. Die in Abschnitt 11(a) dargelegten Beschränkungen der Nutzung und Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für vertrauliche Informationen oder Teile davon, die (i) ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei Teil der Öffentlichkeit sind oder werden, (ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden, wie aus den zuständigen schriftlichen Unterlagen der empfangenden Partei hervorgeht, (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, wie aus den zuständigen schriftlichen Unterlagen der empfangenden Partei hervorgeht, oder (iv) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt wurden. 
  3. Löschung von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei löscht oder vernichtet alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich in ihrem Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die offenlegende Partei, dies zu tun. Aus Gründen der Klarheit schränkt das Vorstehende nicht das Recht der Vertragsparteien ein, solche Informationen aufzubewahren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach diesem Abkommen zulässig ist. 

12. Allgemeine Bestimmungen

  1. Auslegung. In dieser Vereinbarung: (i) schließen Wörter, die den Singular bezeichnen, den Plural ein und umgekehrt, und Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, alle Geschlechter ein; (ii) bedeutet die Verwendung des Wortes "einschließlich" oder des Ausdrucks "z.B." in dieser Vereinbarung "einschließlich, ohne Einschränkung" in der gesamten Vereinbarung; (iii) sind alle Dollarbeträge in US-Dollar ausgedrückt, sofern in der geltenden Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Überschriften und die Unterteilung dieser Vereinbarung in Abschnitte dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. 
  2. Unterlassungsanspruch. Jede Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus Abschnitt 3 oder 11 zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen kann. Jede Vertragspartei erkennt an, dass eine solche Verletzung nicht angemessen durch die Zuerkennung von Schadensersatz ausgeglichen werden kann und dass jede Vertragspartei zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln berechtigt ist, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um eine drohende oder tatsächliche Verletzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum oder den Missbrauch, den drohenden Missbrauch, die Offenlegung oder die drohende Offenlegung ihrer vertraulichen Informationen zu verhindern. 
  3. Schiedsgerichtsbarkeit. Vorbehaltlich Abschnitt 12(b) werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, durch ein Schiedsverfahren gemäß dem Arbitration Act (Alberta) oder dem International Commercial Arbitration Act (Alberta), soweit anwendbar, behandelt und endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet vor einem Einzelschiedsrichter statt, der von den Vertragsparteien einvernehmlich ausgewählt oder, falls keine Einigung erzielt wurde, auf Antrag einer der Vertragsparteien gemäß dem Arbitration Act (Alberta) bzw. dem International Commercial Arbitration Act (Alberta) ernannt wird. Die Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters werden zu gleichen Teilen von den Parteien getragen. Der Schiedsrichter kann Zinsen auf jeden Schiedsspruch anordnen und einer der Parteien die Kosten auferlegen. Ergeht kein solcher Kostenzuspruch, so trägt jede Partei ihre eigenen Kosten des Schiedsverfahrens. Das Schiedsverfahren findet in Edmonton, Alberta, statt, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.  
  4. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Handlungen unterliegen den Gesetzen der Provinz Alberta und den dort geltenden Bundesgesetzen Kanadas, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. 
  5. Keine Rechte. Sofern in diesem Abkommen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, werden aufgrund dieses Abkommens keine Rechte oder Lizenzen an Daten, Informationen, Technologien, Marken oder sonstigen Elementen, die das geistige Eigentum einer Partei oder eines Dritten enthalten, gewährt. 
  6. Höhere Gewalt. Wird die Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, mit Ausnahme der Nichtzahlung fälliger Beträge, durch Umstände behindert, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Vertragspartei liegen, einschließlich höherer Gewalt, Streiks und anderer Arbeitsunruhen, Stromschwankungen oder -ausfällen, Internetverbindungen oder Handlungen oder Unterlassungen Dritter (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"), ist die Vertragspartei im erforderlichen Umfang von der Erfüllung befreit. Jede Partei bemüht sich in angemessener Weise, branchenübliche Verfahren anzuwenden, um die Unterbrechung durch solche Ereignisse höherer Gewalt auf ein Mindestmaß zu beschränken, und unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Ursachen für die Nichterfüllung zu beseitigen. 
  7. Recht zur Auflistung als Kunde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Jambo den Namen, die Logos und/oder die Marken des Kunden in Auflistungen von aktuellen Kunden verwenden darf. Die Verwendung des Namens, der Logos und/oder der Warenzeichen des Kunden in anderen Marketingmaterialien oder Pressemitteilungen wird dem Kunden im Voraus zur Genehmigung vorgelegt, vorausgesetzt, dass diese Genehmigung nicht unangemessen verweigert oder verzögert wird. 
  8. Einhaltung von Exportbestimmungen. Der Kunde verfügt über alle erforderlichen oder angemessenen Lizenzen, Erlaubnisse oder sonstigen behördlichen Genehmigungen oder Zulassungen oder wird diese rechtzeitig einholen und hält Jambo schadlos und trägt alle Kosten für die Einhaltung aller ausländischen und inländischen Gesetze, Vorschriften oder Anforderungen in Bezug auf die Einfuhr, Ausfuhr oder Verwendung der hierin zu entwickelnden oder bereitgestellten Technologie. Der Kunde wird keine regulierte Technologie direkt oder indirekt in ein Land exportieren oder reexportieren (auch nicht durch Übertragung), in dem solche Aktivitäten durch Vorschriften oder Gesetze eingeschränkt sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verwalters der Exportgesetze, falls erforderlich. 
  9. Gesamte Vereinbarung. Die Bedingungen dieser Vereinbarung ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Angebot. 
  10. Abtretung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diesen Vertrag ohne die Zustimmung von Jambo abzutreten, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden darf. Jede Abtretung, die gegen diesen Abschnitt 12(j) verstößt, ist ungültig. Jede Abtretung setzt voraus, dass sich der Abtretungsempfänger schriftlich mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden erklärt, die für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich sind und ihnen zugute kommen. 
  11. Trennbarkeit; Verzicht. Für den Fall, dass sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen sollte, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Ein einmaliger Verzicht auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf die Durchsetzung einer solchen Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, gelten die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmittel zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen, und schließen diese nicht aus. 
  12. Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung wird kein Vertretungs-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis begründet, und jede Partei ist in keiner Weise befugt, die andere in irgendeiner Hinsicht zu binden, und keine Partei darf im Namen oder im Auftrag der anderen Partei Verträge, Garantien oder Zusicherungen abgeben oder sonstige ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtungen übernehmen oder begründen. 
  13. Keine Drittbegünstigten; Enurement. Es gibt keine Drittbegünstigten für diese Vereinbarung. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen Nachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute und ist für sie verbindlich. 
  14. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen, Forderungen, Zustimmungen, Ermächtigungen, Genehmigungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich an die andere Partei gerichtet werden: (i) wenn an den Kunden, an die im Bestellformular angegebene E-Mail- oder Postadresse des Kunden; oder (ii) wenn an Jambo, an: 

    Jambo Corp.

    201 - 4723 52 Ave NW,

    Edmonton, Alberta 

    Kanada T6E 5K7 

    Achtung! Tim Onciul 

    E-Mail: Tim.Onciul@jambo.cloud

    Mitteilungen gelten bei Erhalt als zugestellt (oder wenn die Zustellung verweigert wird) und können (1) persönlich übergeben, (2) per Einschreiben (mit Rückschein), (3) per elektronischer Post (mit Empfangsbestätigung) oder (4) durch einen anerkannten Luftkurierdienst versandt werden. Eine Vertragspartei kann ihre Anschrift für Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei auf die in diesem Abschnitt 12(n) genannte Weise ändern. 
  15. Rechte und Rechtsbehelfe. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sowie alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die den Parteien nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, in dem gesetzlich zulässigen Umfang kumulativ und nicht ausschließlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die jetzt oder in Zukunft nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, und weder die Geltendmachung eines Rechts noch die Anwendung eines Rechtsmittels schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines anderen Rechts oder die Anwendung eines anderen Rechtsmittels aus.
  16. Weitere Zusicherungen. Jede Partei wird von Zeit zu Zeit und zu jeder Zeit weitere Handlungen vornehmen und weitere Dokumente ausfertigen und aushändigen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Bestimmungen, Bedingungen, Absichten und die Bedeutung dieses Abkommens nachzuweisen, auszuführen und ihnen volle Wirkung zu verleihen. 

Zeitplan A - Zeitplan für Support und SLA

Definitionen: 

Zusätzlich zu den in der Vereinbarung definierten Begriffen in Großbuchstaben haben die folgenden Begriffe in dieser Anlage die folgende Bedeutung: 

  1. "Geschäftszeiten" sind die Stunden von 8:00 bis 16:30 Uhr Bergzeit, Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in der Provinz Alberta. 
  2. "Entschuldigte Ausfallzeit" bezeichnet alle Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Angebots, die auf Folgendes zurückzuführen sind (i) Geplante Ausfallzeiten; (ii) Verstöße gegen diesen Vertrag durch den Kunden, die sich negativ auf die Fähigkeit von Jambo auswirken, die Serviceverfügbarkeit zu erreichen, (iii) Umstände, die durch den Kunden, das Personal des Kunden oder Dritte, die im Namen des Kunden handeln, verursacht wurden und die sich negativ auf die Fähigkeit des Kunden auswirken, die Serviceverfügbarkeit zu erreichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis des Kunden, das Angebot in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder den von Jambo empfohlenen Praktiken zu nutzen, (iv) die Systeme oder die Umgebung des Kunden, (v) die Nutzung von Diensten, Hardware oder Software, die nicht von Jambo bereitgestellt werden, (vi) Denial-of-Service-Angriffe, (vii) Maßnahmen, die Jambo als Reaktion auf tatsächliche oder vermeintliche Bedrohungen der Sicherheit der Systeme von Jambo oder des Kunden ergreift, (viii) ein Ereignis höherer Gewalt oder (ix) Maßnahmen, die Jambo auf Anweisung des Kunden ergreift, wenn Jambo den Kunden darüber informiert hat, dass diese Maßnahmen zu einer Nichtverfügbarkeit führen könnten.. 
  3. "Serviceverfügbarkeit" bezeichnet den prozentualen Anteil der Zeit, in der das Angebot Kundendaten empfangen kann, wie von Jambo gemäß diesem Schema gemessen. 
  4. "Geplante Ausfallzeit" bezeichnet (i) jeden Zeitraum einer geplanten Nichtverfügbarkeit des Angebots im Zusammenhang mit Netzwerk-, Hardware-, Software- oder Servicewartung, Upgrades oder anderen technischen Arbeiten und (ii) jeden Zeitraum einer Notfallwartung für kritische Patches, einschließlich Sicherheits-Patches, mit vorheriger Benachrichtigung des Kunden. Geplante Ausfallzeiten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Kunden 8 Stunden in einer Kalenderwoche nicht überschreiten. Geplante Ausfallzeiten werden derzeit während eines wöchentlichen Wartungsfensters angesetzt, das donnerstags um 18:00 Uhr Bergzeit beginnt und sonntags um 23:59 Uhr Bergzeit endet (außer bei Notfallwartungen). Die tatsächliche Startzeit für die geplante Ausfallzeit hängt von der Dauer der voraussichtlich erforderlichen geplanten Ausfallzeit ab, und Jambo wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, die geplante Ausfallzeit so zu planen, dass sie zu einer Zeit beginnt, die für die meisten seiner Kunden am wenigsten störend ist. 
  5. "Unentschuldigte Ausfallzeit" bezeichnet die Anzahl der Minuten innerhalb eines Kalendermonats, in denen das Angebot für den Empfang von Kundendaten nicht verfügbar ist, mit Ausnahme der entschuldigten Ausfallzeit, gemessen ab dem Zeitpunkt, an dem das Angebot nicht verfügbar ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Angebot nicht mehr verfügbar ist, wie von Jambo nach vernünftigem Ermessen bestimmt. 

Verfügbarkeit SLA:

Jambo unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass das Angebot eine Serviceverfügbarkeit von mindestens 99,5 % auf monatlicher Basis erreicht (das "Verfügbarkeits-SLA"). Jambo garantiert keine 24x7-Verfügbarkeit des Angebots. 

Jambo misst und berechnet die Serviceverfügbarkeit jeden Kalendermonat und stellt dem Kunden eine Online-Möglichkeit zur Verfügung, um die Serviceverfügbarkeitsberichte einzusehen. 

Die Serviceverfügbarkeit während eines jeden Kalendermonats wird von Jambo nach der folgenden Formel berechnet: 

SA = [(M - D)/M] x 100 

wobei "SA" für Serviceverfügbarkeit, "M" für die Anzahl der Minuten im Kalendermonat und "D" für unentschuldigte Ausfallzeiten steht. 

Unterstützungsdienste:

Jambo stellt dem Kunden die folgenden Standard-Supportdienste zur Verfügung: 

  1. Web- und E-Mail-Support. Der Kunde hat Zugriff auf das technische Support-Portal von Jambo im Rahmen des Angebots und kann die verfügbaren Schnittstellen, einschließlich der dort angegebenen E-Mail-Adressen für den Kundensupport, nutzen, um Serviceanfragen zu übermitteln. 
  2. Reaktionszeiten bei Vorfällen. Jambo wird sich bemühen, auf jeden gemeldeten Vorfall in Übereinstimmung mit den folgenden Korrekturdiensten gemäß der folgenden Priorität zu reagieren:   

Schweregrad 

Beschreibung 

Reaktionszeit 

Kritisch 

Eine oder mehrere geschäftskritische Funktionen des Angebots sind nicht verfügbar oder unbrauchbar, und die Situation wird als Notfall betrachtet, oder das Angebot als Ganzes ist unbrauchbar. Eine Umgehungslösung ist nicht sofort verfügbar. 

2 Geschäftsstunden 

Hoch 

Eine oder mehrere kritische Funktionen des Angebots sind erheblich beeinträchtigt, oder der Betrieb des Angebots ist stark eingeschränkt. Eine Umgehung ist nicht sofort möglich. 

8 Geschäftsstunden 

Mittel 

Bestimmte unkritische Funktionen des Angebots sind nicht verfügbar oder unbrauchbar, oder eine kritische Funktion des Angebots ist beeinträchtigt, aber die Beeinträchtigung stellt kein schwerwiegendes Problem dar. Eine Umgehung ist nicht sofort verfügbar. 

5 Arbeitstage 

Niedrig 

Unwichtige Funktionen des Angebots sind nicht verfügbar oder unbrauchbar, was zu geringen Unannehmlichkeiten führt. 

15 Arbeitstage 

 

Die Bestimmung des Schweregrads eines gemeldeten Vorfalls durch Jambo ist endgültig und bindend für die Parteien. 

c. Management von Zwischenfällen. Jambo unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um jede reproduzierbare Abweichung des Angebots von der erwarteten Funktionsweise zu korrigieren, wobei Jambo nicht verpflichtet ist, eine Korrektur für alle derartigen Abweichungen zu liefern.

Schema B - Datensicherheit

Während der Laufzeit wird Jambo die folgenden Sicherheitsmaßnahmen für das Angebot beibehalten: 

  1. Allgemeine Sicherheitsanforderung. Jambo ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, Zugriff oder Offenlegung sowie vor versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Änderung oder Offenlegung zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem, dass Jambo eine sichere Verarbeitungsumgebung durch den Einsatz von Firewalls, virtuellen privaten Netzwerken (VPN) und anderen Sicherheitstechnologien einrichtet und aufrechterhält. Die Aufrechterhaltung einer sicheren Verarbeitungsumgebung umfasst unter anderem die rechtzeitige Anwendung von Antiviren-Updates, System-Patches, Korrekturen und Updates für Betriebssysteme und Anwendungen. Jambo kann diese Sicherheitsmaßnahmen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern oder aktualisieren, sofern eine solche Änderung oder Aktualisierung nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung des durch die Sicherheitsmaßnahmen gebotenen Schutzes führt.  
  2. Sicherheitsvorfälle. Jambo wird den Kunden benachrichtigen, sobald Jambo von einem versehentlichen oder unbefugten Zugriff, Erwerb, Verwendung, Änderung, Offenlegung, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Kundendaten erfährt, oder zu einem Zeitpunkt, zu dem Jambo vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine solche unbefugte Verwendung stattgefunden hat (jedes dieser Ereignisse wird als "Sicherheitsvorfall" bezeichnet). Jambo wird: (a) den Kunden unverzüglich über einen solchen Sicherheitsvorfall benachrichtigen; (b) in Absprache mit dem Kunden unverzüglich eine Untersuchung des Sicherheitsvorfalls einleiten und alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls zu beheben und alle Risiken, die sich aus dem Sicherheitsvorfall ergeben können, zu mindern; (c) alle Aufzeichnungen und sonstigen Beweise in Bezug auf den Sicherheitsvorfall aufbewahren; (d) dem Kunden einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung zukommen zu lassen, einschließlich aller Risiken für die Kundendaten, der Abhilfemaßnahmen, die Jambo ergreifen wird oder ergriffen hat, um auf den Sicherheitsvorfall zu reagieren, und aller anderen Informationen, die der Kunde in angemessener Weise anfordern kann; und (e) dem Kunden eine für ihn zufriedenstellende Zusicherung zu geben, dass sich ein solcher Sicherheitsvorfall nicht wiederholen wird. Der Kunde kann das Auftreten eines Sicherheitsvorfalls in Verbindung mit der Benachrichtigung von Kunden, potenziellen Kunden, Mitarbeitern oder Regierungsbehörden des Kunden offenlegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass eine solche Offenlegung Jambo oder die Beteiligung von Jambo an dem Sicherheitsvorfall nicht identifiziert, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig erforderlich, um die geltenden Gesetze einzuhalten. Jambo wird nach Treu und Glauben mit den angemessenen Anfragen des Kunden in Bezug auf Folgendes zusammenarbeiten: (i) Benachrichtigung der Personen, deren Daten durch den Sicherheitsvorfall verletzt wurden; (ii) Kreditüberwachungsdienste und Versicherung gegen Identitätsdiebstahl für diese Personen; und (iii) Offenlegung gegenüber den zuständigen Behörden. 

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns.